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Garydt

2,583 wordsrevised 2015-08-01

Quelle: AA General Service Board Inc., New York, USA (amerikanischer AA e.V.)

Inhalt: Mündlicher Bericht an die Gemeinsame AA-Dienstkonferenz USA/Kanada 1999

Berichterstatter: Gary Glynn, Vorsitzender des General Service Board (e.V. Präsident)

Thema: Schutz des Copyrights:

1993 wandte sich eine Einzelperson (wörtl: ein Individuum) aus Deutschland sowohl an das AA Dienstbüro in Deutschland als auch in USA/Canada und kommunizierte mit ihnen wegen seiner Absicht seine eigene Übersetzung des Blauen Buches zu publizieren. Ihm wurde mitgeteilt, der Urheberrechtsschutz (Copyright) sei in Deutschland immer noch in Kraft. Nach ausgiebigem Schriftverkehr mit beiden Dienstbüros, durch den diese ihn von dem Schaden zu überzeugen suchten, der für AA aus dem Druck eines solchen Buches resultieren würde, und von ihrem Entschluß, ihre Ansprüche auf Urheberrechtsschutz zu verteidigen, ging er her und veröffentlichte sein Buch dennoch. Nachdem alle Anstrengungen, die Publikation zu stoppen gescheitert waren, suchte das deutsche Dienstbüro mit Hilfe der deutschen Gerichtsbarkeit Abhilfe zu schaffen.

Erst kürzlich wurde uns bekannt, daß er das Blaue Buch auch in einigen anderen Sprachen einschließlich Finnisch, Schwedisch, Russisch und Hebräisch publiziert. Während das deutsche Dienstbüro groß genug war, um die Urheberschutzrechte in unserem Namen selbst zu verteidigen, wären einige der kleineren Dienstbüros in Schwierigkeiten geraten, wenn sie das getan hätten.

1997 verabschiedete der AAWS Vorstand eine Entschließung in der er seine "Verantwortung erkannte, zu bewahren und zu schützen was die Urheberschutzrechte angeht, die für AA als ganzes von ihm (dem AAWS Vorstand) in Treuhänderschaft gehalten werden", und autorisierte die Einleitung angemessener Schritte, einschließlich rechtlicher Schritte, falls erforderlich, um eben dieser Verantwortung gerecht zu werden. Der Vorstand des amerikanischen AA e.V. (AA General Service Board, Inc.) bestätigte bzw. unterstützte diese Entschließung. Beide Entschließungen wurden völlig einstimmig verabschiedet.

Seit wir euch im letzem Jahr berichtet haben gibt es nicht viel Neues. Unsere Maßnahmen kommen im deutschen Rechtssystem langsam voran. Wir können aus verständlichen Gründen nicht auf die Einzelheiten unserer rechtlichen Schritte eingehen. Sowohl der jetzige, als auch der vorhergehende Geschäftsführer (von AAWS, Inc.) haben sich regelmäßig mit einer Gruppe getroffen, die aus den folgenden Leuten bestand:

Ich wünschte, ich könnte sagen, wann das enden wird, aber das kann man unmöglich voraussagen. Die beste Lösung für dieses Individuum ist es, mit den Rechtsverletzungen aufzuhören.

Frage: "Stehen gerichtliche Auseinandersetzungen im Widerspruch zur 5. und 6. Gewährleistung?"

Also, wie bringen wir gerichtliche Auseinandersetzungen zum Schutz unserer Urheberschutzrechte und die 5. und 6. Gewährleistung unter einen Hut? Wenn wir —als letztes Mittel— Klage erheben müssen, um AA-Literatur gegen Urheberschutzrechtsverletzungen zu verteidigen, ergreifen wir dann Maßnahmen, die eine persönliche Bestrafung darstellen oder geben wir damit Anlaß zu öffentlichen Auseinandersetzungen oder üben wir dann Herrschaftsgewalt aus? Die Antwort ist "Nein", aber bevor wir in die Begründung einsteigen, laßt uns noch einmal anschauen, warum der Vorstand das Gefühl hat und schon immer der Meinung war, daß die Urheberschutzrechte aufrechterhalten werden müssen.

Sie müssen erhalten bleiben, um dem noch leidenden Alkoholikern zu helfen. Erstens kann ohne Urheberschutzrechte überall irgend jemand unsere Bücher auf jede erdenkliche Weise abändern, wie er oder sie gerade will. Wir bekämen ein Blaues Buch ohne Gott oder mit ganz bestimmten Göttern. Wie wäre es mit einer Version für von chemischen Stoffen Abhängige. Wie wäre es mit einem erläuterndem Blauen Buch, das die Gesichtspunkte einer Einzelperson zum Ausdruck bringt was es für den Leser bedeuten solle. Woher soll ein Neuer dann wissen welches Blaue Buch oder "12 Schritte & 12 Traditionen" das richtige ist? Ohne Copyright ist der Leser hilflos und kann das nicht wissen, außer jemand der schon lange in AA ist sagt es ihm. Diese große Basis von erfahrenen AA's, die zu ihrem Schützling sagen können "Das ist nicht das Buch, was du willst (brauchst). Lies (lieber) dieses hier!" hat wahrscheinlich das Auftreten einer Menge von Imitatoren in den Vereinigten Staaten verhindert, wo wir das Urheberschutzrecht für das Blaue Buch nicht mehr haben. Aber wer soll diesen Rat den Neuen in einem anderen Land geben, wo jeder Alkoholiker im Umkreis von 1000 Meilen ein Neuer ist?

Wir fühlen die starke Verpflichtung die Politik unseres e.V. beizubehalten, die mit Bill W. ihren Anfang nahm, als er Norwegen Ratschläge zur Übersetzung des Blauen Buches gab, nämlich daß wir dafür sorgen sollten, daß jeder in der ganzen Welt eine Chance hat das wahre Blaue Buch zu lesen. Bill machte klar, daß unser Vorstand Eigentümer der Urheberschutzrechte ist, daß Übersetzungen von uns gemacht oder genehmigt und auf unseren Namen urheberrechtlich geschützt werden sollten. Frühere Dienstkonferenzen haben die Entscheidung gefällt, dem Vorstand in dieser Sache keine Auflagen zu erteilen, sondern dem Vorstand nach bestem eigenem Ermessen handeln zu lassen. Wir tun nichts neuartiges und nichts, was beispiellos wäre.

Da gibt es auch noch die Frage der Abänderung des Buches. Bei wem beschwert ihr euch, wenn ihr die Ausdrucksweise in einem Erzeugnis der AA-Literatur nicht mögt? Ihr könnt euch an die Dienstkonferenz wenden. Wenn ein Einzelner oder eine Firma das Buch verlegt, wo wollt ihr dann Einspruch einlegen? Was für ein Gruppengewissen ist dann am wirken? Ihr wißt alle, wieviel Zeit die Dienstkonferenz damit verbringt, Änderungen an Faltblättern, Büchern und anderen urheberrechtlich geschützten Materialien zu debattieren. Die Urheberschutzrechte helfen das zu verwirklichen.

Ein zweiter Grund die Urheberschutzrechte aufrechtzuerhalten ist, dem Dienstbüros überall (in der Welt) ihre Einigkeit zu erhalten, sowie ihre Fähigkeit in finanzieller Hinsicht, die Dienste bereitzustellen, welche helfen die Botschaft weiterzutragen. Praktisch jedes Dienstbüro verläßt sich zu einem gewissen Grad auf Einkünfte aus der Literatur, um Dienste für seine Gruppen (finanziell) zu stützen. Wir haben enorm von den Einkünften aus der Literatur profitiert, wie Bill W. in der zweiten Gewährleistung klarstellt.

Ein zweiter Grund die Urheberschutzrechte aufrechtzuerhalten ist, dem Dienstbüros überall (in der Welt) ihre Einigkeit zu erhalten, sowie ihre Fähigkeit in finanzieller Hinsicht, die Dienste bereitzustellen, welche helfen die Botschaft weiterzutragen. Praktisch jedes Dienstbüro verläßt sich zu einem gewissen Grad auf Einkünfte aus der Literatur, um Dienste für seine Gruppen (finanziell) zu stützen. Wir haben enorm von den Einkünften aus der Literatur profitiert, wie Bill W. in der zweiten Gewährleistung klarstellt. Einige derjenigen, die dazu neigen, die Urheberschutzrechte von AA zu verletzen, argumentieren damit, daß jedem äußerst billige oder kostenlose AA Bücher zur Verfügung stehen sollten, und wenn unser Gruppengewissen dem entgegenstehen sollte, müßten sie eigenständig weitermachen und versuchen, Bücher zu produzieren, die billiger sind als unsere. Ich möchte aus einem Brief zitieren, den Bill W. 1958 zum Thema billiger Bücher schrieb. "Aus der Sicht vieler Mitglieder waren das mächtige Argumente. Ein Buch zum Verschenken wäre die reinste Form eines spirituellen Unternehmens. Doch eine Ausgabe, die anständig eingebunden war und innerhalb der normalen Preisspanne gehandelt wurde, eine Ausgabe, die dazu beitragen würde, die Kosten des AA Hauptquartiers zu tragen, wurde als ziemlich furchterregendes Übel angesehen. Infolgedessen war ich der schwersten Kritik meines ganzen AA Lebens ausgesetzt.

Doch unsere Geschichte beweist, daß die —manchmal idealistische— Mehrheit jener Tage sich sehr irrte. Hätte es damals aus dem Buch keine Einkünfte für das Hauptquartier und keine Tantiemen für Dr. Bob und mich gegeben, dann hätte AA einen ganz anderen, wahrscheinlich einen verhängnisvollen Weg eingeschlagen. Dr. Bob und Schwester Ignatia hätten sich in ihrem Krankenhaus in Akron, wo sie Pionierarbeit leisteten, nicht um jene 5000 Säufer kümmern können. Ich hätte vor 15 Jahren (1943) meine Vollzeitarbeit einstellen müssen. Unser Buch wäre in den Händen eines außenstehenden Unternehmens gewesen. Es hätte keine 12 Traditionen und keine Gemeinsame Dienstkonferenz (GDK) geben können. Finanziell lahmgelegt hätte das Hauptquartier nicht AA über die ganze Welt verbreiten können. Wahrscheinlich wäre es (AA) tatsächlich vollständig zusammengebrochen."

Er fährt fort, indem er sagt: "Ein billiges AA-Buch wäre ein großer praktischer und spiritueller Fehler gewesen. Die AA-Botschaft wäre nur wenigen, anstatt vielen Menschen, zugetragen worden. Darüber besteht nicht der geringste Zweifel." Jeder in diesem Raum, wirklich jeder in der Welt, wurde zu einer Zeit nüchtern, in der die Einkünfte aus der Literatur uns dazu verhalfen, die Botschaft weiterzutragen. Euer Vereinsvorstand kann nicht einfach sagen: "Okay, du Rest der Welt, wir lassen dich allein. Macht's gut."

Wir würden dieses Thema heute nicht diskutieren, wenn Bill W. und die anderen Männer der ersten Stunde sich entschlossen hätten, das Blaue Buch und die andere AA Literatur nicht durch Copyright zu schützen und sie schlechthin ihrem Schicksal in der Welt zu überlassen. (Natürlich gäbe es keine Konferenz und keine Traditionen, die aufrechtzuerhalten wären, genau wie Bill es ausspricht.) Statt dessen entschieden sie jedoch, das Eigentumsrecht dem Ausschuß der Vertrauensleute zu übereignen. Es wäre schön, wenn Bill lange genug ins Leben zurück kommen könnte, um uns genau zu beraten, wie wir mit Fragen des Copyrights und der Rechtsstreitigkeiten umgehen sollten. Aber wir sind nun auf uns selbst gestellt und müssen uns, basierend auf unserer Geschichte und unseren Prinzipien, nach besten Kräften selbst ein Urteil bilden.

Nehmt die Erfahrungstatsache zur Kenntnis, daß Bill W. alles, was er veröffentlichte, durch Copyright schützen ließ, einschließlich der 5. und 6. Gewährleistung (im XII. AA Konzept). Bill war ein Mann von Welt, der verstand, was es mit dem Urheberschutzrecht auf sich hatte und, daß es notwendig war. In "AA wird mündig" beschreibt er, wie der Vorstand zum alleinigen Eigentümer des Blauen Buches wurde, "womit es für alle Zeiten unserer Gesellschaft zu treuen Händen übergeben wurde." Wir tun unsere Pflicht, um dem Vertrauen gerecht zu werden, das er in uns setzte.

Bestrafen wir? Die Antwort heißt "Nein", denn wir versuchen nicht, irgend jemanden zu bestrafen. Es interessiert uns nicht — zumindest nicht in unserer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder oder Direktoren — ob jemand, der das Urheberschutzrecht verletzt, damit auch gegen die AA-Traditionen verstößt, den Namen von AA mißbraucht, die AA-Gemeinschaft unangemessen repräsentiert, oder irgend etwas von dem tut, was in dem Aufsatz über die Gewährleistungen (im zwölften AA-Konzept) beschrieben wird. Es spielt für uns auch keine Rolle, ob der Betreffende ein AA ist, oder ein Nicht-Alkoholiker, ob er wohltätige Zwecke verfolgt oder Profit machen will, ob er es gut meint oder böswillig handelt. Alles, was wir zu tun versuchen, ist, das Eigentum zu schützen, das zu schützen wir verpflichtet sind. Wir streben keine Bestrafung für Dinge an, die wir als schlechtes Verhalten im AA-Sinne betrachten würden.

Geben wir Anlaß zu öffentlicher Auseinandersetzung? Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering. Euer Vorstand ist in der treuhänderischen Pflicht das zu schützen, was ihm anvertraut ist. Nachrichten darüber, daß ein gemeinnütziger Verein in sein Eigentum schützt, wie vom Gesetz gefordert, sind kaum geeignet die Titelseite, noch nicht mal die Innenseite einer Zeitung zu füllen oder im Fernsehen zu erscheinen. Denn die meisten Leute würden die Erwartung haben, daß Körperschaften so etwas tun, gleich, ob sie auf Profite aus sind oder nicht. Es würde wahrscheinlich viel kontroverser sein, wenn der gemeinnützige Verein es versäumt, sein Eigentum zu schützen. Wenn wir, angenommen, unsere Urheberschutzrechte losließen, dann wären die Nachrichten darüber, daß der Verein (AA General Service Board, Inc.) seinen treuhänderischen Pflichten nicht nachgekommen ist, daß er statt aktiv zu handeln, die Hände in den Schoß gelegt hat, daß er (infolgedessen) wegen unverantwortlichen Handelns (Verletzung der Sorgfaltspflicht) verklagt worden ist, das würde uns erst recht in eine öffentliche Auseinandersetzung verwickeln. Wenn wir schon auf Risiko gehen, eine öffentliche Auseinandersetzung wegen der Copyrights zu haben, gleich welchen Weg wir einschlagen, dann möchte ich lieber auf Seiten der Engel sein und unsere Copyrights schützen.

So wie die Sache heute liegt, sehen wir uns einer Kontroverse innerhalb AA gegenüber, nicht in der Öffentlichkeit. Der Vorstand diskutiert den Streitgegenstand nicht in der Öffentlichkeit. Und ich hoffe, diejenigen AAs, die mit unserer Politik hinsichtlich der Urheberschutzrechte nicht einverstanden sind, werden die Diskussion innerhalb der AA-Familie halten und sie nicht in die Öffentlichkeit bringen. Auf diese Weise gäbe es keinerlei öffentliche Auseinandersetzung. Aber es ist offensichtlich, daß die Angst davor, einige AA-Mitglieder könnten die AA-Kontroverse publik machen, uns nicht davon abhalten darf, das richtige zu tun.

Zu behaupten, daß der sensible Umgang mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Literatur der Ausübung von Herrschaftsgewalt gleichkäme ist wirklich übertrieben. Wir schreiben niemandem vor, wie er sich in AA benehmen soll, wie er eine Gruppe gründen oder wie er nüchtern bleiben soll. Wir sagen noch nicht einmal, daß man AA-Literatur benutzen müsse, um nüchtern zu bleiben. AAs haben außergewöhnliche Freiheiten und können praktisch tun, was sie wollen. Aus dem Gruppengewissen ergeben sich einige praktische Einschränkungen, die wir den Beziehungen des Dienstbüros zu den AAs auferlegen, und die wir alle als selbstverständlich betrachten. Zum Beispiel könnt ihr nicht zwei Delegierte aus einer Region zur Dienstkonferenz entsenden. Ihr könnt auch nicht zwei Intergruppensprecher gleichzeitig aus ein und derselben Region haben, jedenfalls nicht, wenn ihr euch an unserer Dienststruktur beteiligen wollt. Ihr könnt auch nicht einen Teil des Rücklagefonds für euch privat oder für eure Region fordern, und ihr könnt auch nicht auftreten und einfach sagen, ihr wäret der nächste Geschäftsführer. Ist das etwa "Ausübung von Herrschaftsgewalt"? Natürlich nicht. Auf gleiche Weise könnt ihr auch nicht zwei konkurrierende Lizenzen zur Veröffentlichung von AA-Literatur in ein und demselben Land haben, und ihr könnt auch nicht unsere Urheberrechte verletzen.

Laßt uns ein Gleichnis betrachten, eine angenommene Situation. Stellt euch vor, jemand käme von der Straße herein in unsere Geschäftsräume und sagte, er wolle einige der Computer des Dienstbüros mit nach Hause nehmen. Wir würden antworten, "Nein, das können Sie nicht tun." Fall er weiter darauf bestünde, könnten wir Hilfe von außen anfordern (die Polizei rufen). Würden wir uns dann Gewissensbisse machen, ob wir etwa eine bestrafende Handlung begehen, wenn wir "Nein" sagen, ob wir eine öffentliche Auseinandersetzung heraufbeschwören, falls wir für unser "Nein" Hilfe von außen in Anspruch nehmen, ob wir Herrschaftsgewalt ausüben, falls wir sagen, daß wir dem Personenkreis, der unsere Computer benutzen darf, Beschränkungen auferlegen? Natürlich nicht. Wir sind schon seit Jahren an Gerichtsprozessen in arbeitsrechtlichen Dingen beteiligt gewesen, auch hinsichtlich Auseinandersetzungen mit unseren Zulieferanten, und wir haben uns nicht zuletzt gegen die weit hergeholten gerichtlichen Vorwürfe von Individuen verteidigt, die uns für Dinge verantwortlich machen, die ihnen zugestoßen sind, und nun von uns immense Summen als Schadensersatz fordern. Wir haben das noch nie als Bestrafung der Gegenpartei vor Gericht betrachtet, oder als die Ausübung von Herrschaftsgewalt, oder als Heraufbeschwörung öffentlicher Auseinandersetzungen.

Wir sind keine Copyright-Polizei. Unter unserem Urheberrechtsgesetz, unter dem deutschen Urheberrechtsgesetz, und auch unter jedem anderen Urheberrechtsgesetz, das ich kenne, ist die einzige Art "Nein" zu sagen, falls ein einfaches "nein" nicht hilft, die Anstrengung einer Klage vor Gericht. Falls zum Schutz (der Rechte) keine gerichtliche Klage erhoben wird, und man die Hände in den Schoß legt, verliert man die Urheberschutzrechte. Der Entschluß, keine rechtlichen Schritte gegen einen hartnäckigen Verletzer einzuleiten, käme dem Entschluß gleich, die Urheberschutzrechte aus dem Fenster zu werfen. Und wenn man sie erst einmal verloren hat, sind sie für immer verloren.

Ich hoffe und bete, daß die Verletzer unserer Urheberschutzrechte mit ihrem Tun aufhören. Wir wollten niemals in Rechtsstreite verwickelt werden. Ich wünschte, wir könnten morgen damit aufhören, und wenn die Urheberschutzrechtsverletzungen aufhören, wird dies auch geschehen.

unserem Rechtsberater
Michael Alexander
dem Vorsitzenden von AAWS, Inc. und dem Vorsitzenden von AA GSB, Inc.
sowie dem Aufsichtsrat für gerichtliche Auseinandersetzungen, welcher aus den beiden Rechtsanwälten Linda Chezem und Dean Rhinehart und der ehemaligen Vorsitzenden von AAWS Inc. MaryJane Roy besteht.